Rompedia
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Patrizier waren im antiken Rom die Angehörigen der alten Adelsfamilien und der städtischen Oberschicht. Die Patrizier der Römischen Republik waren die Nachkommen der ältesten und höchstrangigen Adeligen, d. h. derjenigen, die allein bereits in der Königszeit die Mitglieder des Adelsrates, des Senats, und seit dem Beginn der Republik die Konsuln stellten. Sie bildeten die weitgehend in sich abgeschlossene Geburtsadelklasse des Patriziats, die bis zu den Ständekämpfen allein die gesamte politische Macht in Form der Magistrate und der Senatssitze innehatte. Die übergeordnete Position der Patrizier gründete neben der politischen Macht und der Herkunft auf einer Reihe von Privilegien, auf ihrem umfangreichen Landbesitz und der großen Anzahl von Klienten. Nach dem Ende der Ständekämpfe im frühen 3. Jahrhundert v. Chr., in denen die Plebejer politische Gleichberechtigung erlangten, mussten die Patrizier die reichen plebejischen Geschlechter an der Macht teilhaben lassen und bildeten nun zusammen mit den in Ämter aufgestiegenen Plebejern eine neue Amtsadel-Oberschicht, die Nobilität, die sich ebenfalls, wie zuvor das Patriziat, gegen Aufsteiger abschloss. Ihre Privilegien verloren die Patrizier nun zum größten Teil, und auch die Anzahl der Patriziergeschlechter ging sukzessive zurück: Gab es in der Frühzeit etwa 50 oder 60 patrizische Geschlechter, so waren sie in der Endphase der Republik bis auf ein gutes Dutzend ausgestorben. Kaiser Augustus und nach ihm noch weitere Kaiser nahmen vornehme plebejische Geschlechter in das Patriziat auf, was jedoch längerfristig auch nicht zum Erhalt dieser Schicht beitragen konnte. Im 4. Jahrhundert n. Chr. führte Kaiser Konstantin patricius als persönlichen, vom Kaiser verliehenen Ehrentitel ein, der später sogar auch an hochrangige Nichtrömer verliehen wurde.

Quelle[]

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