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Militärtribunat

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Die Militärtribune waren die Stabsoffiziere der römischen Legionen. Die jeweils sechs Militärtribune pro Legion hatten in erster Linie administrative Aufgaben, d. h., sie waren an der Aushebung der Legionen mitbeteiligt, waren für die Regelung des Dienstbetriebes zuständig und hatten dem Feldherrn für verschiedene Aufgaben zur Verfügung zu stehen. Lediglich im Krieg erhielten sie in der Regel auch militärische Kommandos. Voraussetzungen für den Zugang zum Amt des Militärtribuns waren mindestens ritterliche Herkunft sowie die Absolvierung einer fünf- bis zehnjährigen Militärdienstzeit. Ab dem 2. Jahrhundert v.Chr. nutzten allerdings zunehmend militärisch unerfahrene junge Männer aus der Nobilität oder dem Ritterstand das Militärtribunat als Einstieg in die höhere Ämterlaufbahn, so dass die militärische Seite des Amtes allmählich an Bedeutung verlor und an die Legionslegaten überging. In der Kaiserzeit diente das Militärtribunat dann nahezu ausschließlich als Sprungbrett für eine ritterliche oder senatorische Ämterlaufbahn und war weitest gehend auf den Verwaltungsdienst reduziert.

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