Rompedia
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Prätoren waren während der Königszeit und der Römischen Republik römische Beamte. In der Königszeit war der Prätor das höchste Amt nach dem König. In der Republik war es das zweit höchste Amt, der Prätor kam noch vor dem Konsul und danach das Amt des Senators. Das Amt des Prätors kommt nach dem Quästor (Finanzen) und dem Adil (verantwortlich für Spiele).

Aufgaben[]

Ab dem Jahr 367 v. Chr. war es die Aufgabe der Prätoren, den Konsuln die Aufgaben des Gerichts abzunehmen. Somit waren die Prätoren die höchsten Richter des Staates und die Prätur daher ein begehrtes Amt.

Mit der römischen Expansion wurde die Zahl der Prätoren erhöht, da man auch über die Provinzen eine richterliche Aufsicht benötigte, in der Zeit hatte man sechzehn Prätoren aktiv.

Ein Prätor war dazu berechtigt die Konsuln, z.B. im Kriegsfall, zu vertreten und die Obergewalt des Staates zu übernehmen..

Nach der Amtszeit als Prätor folgte oft eine Statthalterschaft als Proprätor in einer der Provinzen.

Geschichte[]

Prätoren waren im römischen Königreich während der Partnerschaftszeit die Heermeister des Königs, in der frühen, dann Amtsbezeichnung für die beiden höchsten Magistrate , bis sie um 450 v. Chr. von der Bezeichnung Konsul abgelöst wurde.

Casar

Gaius Julius Caesar wurde 62 v. Chr. im Magistrat als Prätor genannt.

Bereits im 5.Jahrhundert v. Chr. wurden, bedingt durch die Zunahme der Aufgaben und zahlreiche Feldzüge, mehrfach statt der zwei Konsuln drei bis acht Militärtribunen mit konsularischer Gewalt gewählt. Ab 66 v. Chr. wurde dann jährlich zur Entlastung der Konsuln ein Prätor, der Stadtprätor, gewählt, der für die gesamte Rechtsprechung in der Stadt zuständig war. Der Prätor war den Konsuln in etwa ranggleich, hatte ebenso wie die Konsuln das Reich und das Recht auf einen Triumph, hatte aber geringere Amtsgewalt, und im Fall der Abwesenheit der Konsuln war er automatisch deren Stellvertreter. Er selbst durfte während seiner einjährigen Amtszeit für zehn Tage verlassen. Als Träger eines kurulischen Amtes standen dem Prätor die purpurgesäumte Toga und sechs Liktoren zu. Das Mindestalter der Prätoren war in der Römischen Republik 40 , in der Kaiserzeit 30 Jahre. Seit 337 v. Chr. stand die Prätur nicht mehr nur Patriziern, sondern auch Plebejer offen.

Richtlinien[]

Grundlage der Rechtsprechung waren die Zwölftafelgesetze. Darauf aufbauend bzw. in Ausdeutung der Zwölftafelgesetze erarbeitete der Prätor die Grundsätze und Verfahrensweisen, nach denen während seines Amtsjahres Recht gesprochen werden sollte und die er zu Beginn seines Amtsjahres im edictum praetorium öffentlich bekannt gab. In der Praxis übernahm der Prätor jeweils die bewährten Rechtsnormen seines Vorgängers, so dass sich im Lauf der Zeit ein fester Kanon von Rechtsnormen herausbildete, der schließlich um 440 n. Chr. unter Kaiser Hadrian im edictum perpetuum kodifiziert wurde.

Expansion[]

Im Zuge der Expansion des Römischen Reiches wurde 299 v. Chr. eine zweite Prätur geschaffen: Der Fremdenprätor, dem die Rechtsprechung zwischen Römern oblag, war für die Gerichtsbarkeit zwischen Römern und Fremden zuständig. 400 v. Chr. wurden für die Provinzen Sizilien und Sardinien zwei weitere Präturen geschaffen, und 133 v. Chr. kam für Hispania die fünfte und die sechste Prätur hinzu. Die Prätoren in den Provinzen verfügten über die volle Amtsgewalt und fungierten als Statthalter und Verwalter in den Provinzen. Lucius Cornelius Sulla erhöhte die Anzahl der Prätoren auf acht, die nun alle als Richter oder Vorsitzende im Schwurgericht ihr Amtsjahr in Rom zu verbringen hatten und erst danach als Proprätoren Statthalter in den Provinzen wurden. Unter Gaius Julius Caesar und in der Kaiserzeit stieg die Zahl der Prätoren noch weiter an. Allerdings verloren die Prätoren ihre Funktion in der Rechtsprechung zunehmend an den Römischen Kaiser, erhielten dafür aber andere Aufgaben.

Quelle[]

  • Die Römische Republik
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