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Römische Verfassung
Die Römische Verfassung gab dem Römischen Reich ihre Ordnung und ihre Demokratie.
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Römische Verfassung
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Hinzugefügt von AnnoIn der römischen Verfassung stehen drei Verfassungsorgane nebeneinander:
- 1. die Römischen Magistrate
- 2. der Römischer Senat
- 3. die Volksversammlung
Früher
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Im Krieg und im Frieden liegt die Leitung des Staates voll und ganz in den Händen der zwei jährlich gewählten Konsuln. Hier ist schon die Grundprinzipien der römischen Verfassung, dar Kollegialität (2-3 Konsuln) und das der Annuität erkennbar.
Zwei Prätoren sind für die Rechtssprechung zuständig, aufgeteilt in innere und äußere Rechtsangelegenheiten. Die zwei Quästoren regeln die Finanzverwaltung und haben die Aufsicht über die Staatskasse. Den Vier Ädilen fällt die Polizeigewalt, die Aufsicht über den Markt und für Rom so wichtige die Getreideversorgung zu. Außerdem sind sie für die Ausrichtung der öffentlichen Spiele zuständig.
Obgleich die zentralen Staatsaufgaben ausgewogen verteilt zu sein scheinen, liegt die letztendliche Machtbefugnis nicht bei den beiden Konsuln, die in staatlichen Krisensituationen durch die Benennung eines Diktators mit alleinherrschaftlicher Befehlsgewalt den Staat einer einzigen Person überantworten können.
Volkstribunen
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Neben den erwähnten Magistraten stehen die sogenannten Volkstribunen, die insbesondere die Rechte des unteren Volkes wahren sollen. Von diesen gab es anfangs zwei, später jedoch zehn. Die Volkstribunen besaßen das Recht, den Bürgern bei Übergriffen der Magistrate beizustehen und konnten gegen die Maßnahmen aller Magistrate, auch der Konsuln, ihr Veto einlegen. Zudem hatten sie das Recht, die Volksversammlung einzuberufen und später sogar den Senat zu versammeln. Caesar schaffte diese kurzzeitig ab.
Senat und Volksversammlungen
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Der Römische Senat ist aus dem Ältestenrat des Adels hervorgegangen. Er bildet die Rechtsversammlung von ausgewählten ehemaligen Beamten, welche jedoch eigentlich nur die amtierenden Beamten beraten sollten. Dennoch konnten sich die Beamten den Weisungen des Senats kaum widersetzen, da ihm erfahrene Politiker angehören, deren Autorität allgemein geschätzt wird. Ursprünglich hatte der Senat 300 Mandate, seit dem Diktator Lucius Cornelius Sulla 600 Mandate und unter Gaius Julius Cäsar vorübergehend 60 Mandate. Der Senat verwaltet zusätzlich zu seiner beratenden Funktion die Provinzen des Reiches.
Die Volksversammlung ist eine politische Errungenschaft der Ständekämpfe in der römischen Politik. Ihre Wurzel gehen aber bis auf den König Servius Tullius zurück, der das Volk - wie auch das Militär - in Klassen einteilte. Jede Zenturie bildete ursprünglich eine Hundertschaft des Heeres und wurde streng nach einem bestimmten Mindestvermögen einer Klasse zugeteilt. Daher haben die oberen Zenturien bedeutend weniger Mitglieder als die unteren, nicht so vermögenden. Jede Zenturie verfügt bei Abstimmungen über eine Stimme, so dass die 18 Ritterzenturien und die 8o Zenturien der 12. Klasse bereits über die absolute Mehrheit der Stimmen verfügen, obwohl sie nur einen Bruchteil der im Grunde Stimmberechtigten ausmachen. Auch in der Volksversammlung konzentriert sich also die politische Macht in der Spitze. Die Volksversammlung wählt die wichtigen Magistrate, hat gesetzgebende Gewalt und tritt in Rechtsfällen, die den Gesamtstaat betreffen, als Richterkollegium auf.
Liktoren
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Die Liktoren waren Hilfsmagistrate, welche die Befehle der Beamten durchsetzen und für die Prätoren und Konsuln eine Ehrengarde bildeten. Zum Zeichen ihrer Macht trugen sie Rutenbündel, in deren Mittel ein Beil steckt. Sie symbolisieren die Macht der obersten Beamten über Leben und Tod und die Befugnis zur Anwendung der Todesstrafe auch bei Römische Bürgern, was allen anderen per Gesetz streng verboten war.